Wolkenstimmung

Allgemeine Reisebedingungen OASE AlpinCenter e.K.

Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und OASE Alpin Center e.K.

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen OASE AlpinCenter e.K. und dem Reisenden. Sie werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

Allgemeine Reisebedingungen OASE AlpinCenter e.K.

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Angelegt am 12.09.2013

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache.
Die Anmeldung erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Sie stehen für deren Vertragspflicht dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein, wenn Sie eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über-nommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme von OASE AlpinCenter e.K. zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

2. Insolvenzversicherung

Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein, der der Vorschrift des
§ 651 k Abs. 3 BGB entspricht. Er gewährleistet die Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises, soweit Leistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von OASE AlpinCenter e.K. ausfallen, und notwendiger Aufwendungen, die dem Reiseteilnehmer infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von OASE AlpinCenter e.K. für die Rückreise entstehen.
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Veranstaltung nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75.- Euro nicht übersteigt.

3. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Person fällig. Der gesamte Reisepreis muss 13 Tage vor Abreise ohne weitere Aufforderung bei OASE AlpinCenter e.K. eingegangen sein.
Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. ab 13 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheins fällig und zahlbar. Kurzentschlossene müssen vor Reiseantritt einen Überweisungsnachweis erbringen, sofern Sie nicht vor Ort bar bezahlen. Dies gilt auch für Reiseteilnehmer, die den Restbetrag zwischen dem 13. und dem letzten Tag vor Reisebeginn überwiesen haben.

4. Rücktritt durch den Reisenden/Umbuchungen

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei OASE AlpinCenter e.K..
Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert OASE AlpinCenter e.K. den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann OASE AlpinCenter e.K. eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung wie folgt pauschaliert:

Bei Reisen, die keinen Flugtransfer einschließen, berechnen wir folgende Rücktrittsgebühren:
– Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
– vom 29. bis 20. Tag: 50 % des Reisepreises
– danach: 75 % des Reisepreises

Bei Reisen, die einen Flugtransfer einschließen, berechnen wir folgende Reisegebühren:
– Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
– danach: 90 % des Reisepreises.

Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass OASE AlpinCenter e.K. kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. OASE AlpinCenter e.K. ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies OASE AlpinCenter e.K. mitteilt. OASE AlpinCenter e. K. kann jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise-erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Kunde mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5. Rücktritt durch OASE Alpin Center e.K.

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten, oder nach Antritt der Veranstaltung kündigen bzw. den Reiseverlauf ändern:
OASE AlpinCenter e.K. darf bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn für die Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Reisende sämtliche an OASE AlpinCenter e.K. bis dahin geleisteten Zahlungen umgehend zurück.
Eine Durchführung der Reise unter der Mindestteilnehmerzahl ist nur nach einem neu zu errechnenden Preis möglich. Sollten Sie eine Durchführung der Veranstaltung zu dem neuen Preis wünschen, so stellt dies ein völlig neues Angebot dar. Durch Ihr Einverständnis kommt ein neuer Vertrag zustande, zu dessen Bedingungen die Reise durchgeführt wird.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der OASE AlpinCenter e.K.-Vertreter feststellt, dass die im Programmheft und in der Detailinformation geforderten Voraussetzungen vom Reiseteilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Reise gefährdet oder sogar eine Gefährdung der anderen Reiseteilnehmer und des Reiseleiters entsteht. Der OASE AlpinCenter e.K.-Vertreter ist dazu berechtigt, in diesem Falle eine Kündigung bzw. eine Programmänderung auszusprechen.
Das Führerhonorar ist bei Abbruch der Reise in voller Höhe fällig. Nicht beanspruchte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Der Reiseteilnehmer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt auch, wenn der oder die Teilnehmer ein dem Können angemessenes Ersatzprogramm ablehnen.
Abbruch aus Sicherheitsgründen oder zumindest Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht zu beeinflussenden Umständen (z.B. ungünstige Verhältnisse am Berg, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleiben dem OASE AlpinCenter e.K.-Vertreter vorbehalten. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise durch Reiseteilnehmer oder OASE AlpinCenter e.K.- Vertreter verfahren wir wie oben.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Reise ungeachtet aller Abmahnungen erheblich weiter stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für den OASE AlpinCenter e.K.-Vertreter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Wir verfahren wie oben.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von OASE AlpinCenter e.K. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. OASE AlpinCenter e.K. verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungs-änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird OASE AlpinCenter e.K. dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

7. Gewährleistung

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet OASE AlpinCenter e.K. innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für OASE AlpinCenter e.K. erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Reisende schuldet OASE AlpinCenter e.K. den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

8. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von OASE AlpinCenter e.K. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit OASE AlpinCenter e.K. für einen dem Reisenden entstehenden Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (Unterkünfte, Busunter-nehmen, etc.) verantwortlich ist.
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungs-höchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
OASE AlpinCenter e.K. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremd-leistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungendes OASE AlpinCenters e.K. sind.
OASE AlpinCenter e.K. haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des OASE AlpinCenters e.K. ursächlich geworden ist.
Ein Schadensersatzanspruch gegen OASE AlpinCenter e.K. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Mitwirkungspflicht

Bei Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen dem OASE AlpinCenter e.K.-Vertreter oder dem Leistungsträger mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber OASE AlpinCenter e.K. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach § 651c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem OASE AlpinCenter e.K. die Ansprüche schriftlich zurückweist, Ansprüche aus unerlaubter Handlung ver-jähren in drei Jahren.

10. Versicherungen

Wir empfehlen allen Kursteilnehmern den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung. DAV-Mitglieder sind gegen Bergungskosten bis zu Euro 25.000,00 versichert. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck.

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11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

12. Für Flugreisen

gelten ebenfalls die vorstehenden Bestimmungen mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Spätbucher müssen mit erhöhten Flugkosten rechnen.
OASE AlpinCenter e. K. ist verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss, sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige andererStaaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rück-trittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit OASE AlpinCenter e.K. den Kunden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
OASE AlpinCenter e.K. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde OASE AlpinCenter e.K. mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, OASE AlpinCenter e.K. hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen OASE AlpinCenter e.K. ist Kempten.
Für Klagen gegen den Reisenden bzw. Vertragspartner des OASE AlpinCenter e.K., die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Kempten vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Veranstalter

OASE Alpin Center e.K.
Bergschule in Oberstdorf
Bahnhofsplatz 5 • 87561 Oberstdorf
Telefon (Büro) 0 83 22 – 8000980
Telefax (Büro) 0 83 22 – 80009819

Leitung

Thomas Dempfle • Staatlich gepr. Skilehrer, Staatlich gepr. Berg- und Skiführer

Bankverbindung

Raiffeisenbank Kempten Oberallgäu
BLZ 733 699 20 • Konto Nr. 118 818
IBAN DE77 7336 9920 0000 1188 18
BIC GENODEF1SFO
Bei Überweisungen nicht vergessen:
• Kundennummer • Rechnungsnummer

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Wir empfehlen den „GuteFahrt-Schutz“. Dieser enthält einen Mehrwert an Leistungen und ist preislich vergleichbar mit dem Reiserücktrittskosten-Basisschutz.

Folgende Leistungen sind enthalten:

  • Reiserücktritt-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Umbuchungsgebühren-Schutz
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Reise-Assistance
  • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport (optional)

Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung.

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OASE AlpinCenter

Bergschule in Oberstdorf
Bahnhofplatz 5 | 87561 Oberstdorf
bergschule@oase-alpin.de

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