Wolkenstimmung

Allgemeine Reisebedingungen OASE alpin GmbH

Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und OASE alpin GmbH.

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen OASE alpin GmbH und dem Reisenden. Sie werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

Allgemeine Reisebedingungen OASE alpin GmbH

PDF Dateigröße 72,7 kB
Angelegt am 12.09.2013

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, sofern Plätze frei sind. Wir bitten um Rücksprache.
Die Anmeldung erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Sie stehen für deren Vertragspflicht dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein, wenn Sie eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über-nommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme von OASE alpin GmbH zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

2. Insolvenzversicherung

Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein, der der Vorschrift des
§ 651 k Abs. 3 BGB entspricht. Er gewährleistet die Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises, soweit Leistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von OASE alpin GmbH ausfallen, und notwendiger Aufwendungen, die dem Reiseteilnehmer infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von OASE alpin GmbH für die Rückreise entstehen.
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Veranstaltung nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75.- Euro nicht übersteigt.

3. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Person fällig. Der gesamte Reisepreis muss 13 Tage vor Abreise ohne weitere Aufforderung bei OASE alpin GmbH eingegangen sein.
Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. ab 13 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheins fällig und zahlbar. Kurzentschlossene müssen vor Reiseantritt einen Überweisungsnachweis erbringen, sofern Sie nicht vor Ort bar bezahlen. Dies gilt auch für Reiseteilnehmer, die den Restbetrag zwischen dem 13. und dem letzten Tag vor Reisebeginn überwiesen haben.

4. Rücktritt durch den Reisenden/Umbuchungen

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei OASE alpin GmbH.
Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert OASE alpin GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann OASE alpin GmbH eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung wie folgt pauschaliert:

Bei Reisen, die keinen Flugtransfer einschließen, berechnen wir folgende Rücktrittsgebühren:
– Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
– vom 29. bis 20. Tag: 50 % des Reisepreises
– danach: 75 % des Reisepreises

Bei Reisen, die einen Flugtransfer einschließen, berechnen wir folgende Reisegebühren:
– Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
– danach: 90 % des Reisepreises.

Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass OASE alpin GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. OASE alpin GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies OASE alpin GmbH mitteilt. OASE alpin GmbH kann jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise-Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Kunde mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5. Rücktritt durch OASE alpin GmbH

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten, oder nach Antritt der Veranstaltung kündigen bzw. den Reiseverlauf ändern:
OASE alpin GmbH darf bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn für die Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Reisende sämtliche an OASE alpin GmbH bis dahin geleisteten Zahlungen umgehend zurück.
Eine Durchführung der Reise unter der Mindestteilnehmerzahl ist nur nach einem neu zu errechnenden Preis möglich. Sollten Sie eine Durchführung der Veranstaltung zu dem neuen Preis wünschen, so stellt dies ein völlig neues Angebot dar. Durch Ihr Einverständnis kommt ein neuer Vertrag zustande, zu dessen Bedingungen die Reise durchgeführt wird.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der OASE alpin GmbH Vertreter feststellt, dass die im Programmheft und in der Detailinformation geforderten Voraussetzungen vom Reiseteilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Reise gefährdet oder sogar eine Gefährdung der anderen Reiseteilnehmer und des Reiseleiters entsteht. Der OASE alpin GmbH Vertreter ist dazu berechtigt, in diesem Falle eine Kündigung bzw. eine Programmänderung auszusprechen.
Das Führerhonorar ist bei Abbruch der Reise in voller Höhe fällig. Nicht beanspruchte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Der Reiseteilnehmer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt auch, wenn der oder die Teilnehmer ein dem Können angemessenes Ersatzprogramm ablehnen.
Abbruch aus Sicherheitsgründen oder zumindest Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht zu beeinflussenden Umständen (z.B. ungünstige Verhältnisse am Berg, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleiben dem OASE alpin GmbH Vertreter vorbehalten. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise durch Reiseteilnehmer oder OASE alpin GmbH Vertreter verfahren wir wie oben.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Reise ungeachtet aller Abmahnungen erheblich weiter stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für den OASE alpin GmbH Vertreter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Wir verfahren wie oben.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von OASE alpin GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. OASE alpin GmbH verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungs-änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird OASE alpin GmbH dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

7. Gewährleistung

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet OASE alpin GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für OASE alpin GmbH erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Reisende schuldet OASE alpin GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

8. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung der OASE alpin GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die OASE alpin GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (Unterkünfte, Busunter-nehmen, etc.) verantwortlich ist.
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungs-höchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Die OASE alpin GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der OASE alpin GmbH sind.
OASE alpin GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der OASE alpin GmbH ursächlich geworden ist.
Ein Schadensersatzanspruch gegen die OASE alpin GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Mitwirkungspflicht

Bei Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen der OASE alpin GmbH Vertreter oder dem Leistungsträger mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber OASE alpin GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach § 651c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem OASE alpin GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist, Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Versicherungen

Wir empfehlen allen Kursteilnehmern den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung. DAV-Mitglieder sind gegen Bergungskosten bis zu Euro 25.000,00 versichert. Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten ins Gepäck.

Klicken Sie auf diesen Link, um eine Reiserücktrittsversicherung bei unserem Partner abzuschließen:

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

12. Für Flugreisen

Für Flugreisen gelten ebenfalls die vorstehenden Bestimmungen mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Spätbucher müssen mit erhöhten Flugkosten rechnen.
Die OASE alpin GmbH ist verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss, sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rück-trittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit OASE alpin GmbH den Kunden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
OASE alpin GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde die OASE alpin GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, OASE alpin GmbH hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen die OASE alpin GmbH ist Kempten.
Für Klagen gegen den Reisenden bzw. Vertragspartner der OASE alpin GmbH, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Kempten vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Veranstalter

OASE alpin GmbH
Bergschule in Oberstdorf
Bahnhofsplatz 5 • 87561 Oberstdorf
Telefon (Büro) 0 83 22 – 8000980
Telefax (Büro) 0 83 22 – 80009819

Leitung

Thomas Dempfle • Staatlich gepr. Skilehrer, Staatlich gepr. Berg- und Skiführer
Korbinian Schmittlein • Staatlich gepr. Berg- und Skiführer

Bankverbindung

Raiffeisenbank Kempten Oberallgäu
BLZ 733 699 20 • Konto Nr. 118 818
IBAN DE77 7336 9920 0000 1188 18
BIC GENODEF1SFO
Bei Überweisungen nicht vergessen:
• Kundennummer • Rechnungsnummer

Reiseversicherung bei OASE alpin GmbH
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Reiserücktrittsversicherung online abzuschliessen.

Wir empfehlen den „GuteFahrt-Schutz“. Dieser enthält einen Mehrwert an Leistungen und ist preislich vergleichbar mit dem Reiserücktrittskosten-Basisschutz.

Folgende Leistungen sind enthalten:

  • Reiserücktritt-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Umbuchungsgebühren-Schutz
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Reise-Assistance
  • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport (optional)

Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung.

Klicken Sie auf diesen Link, um eine Reiserücktrittsversicherung bei unserem Partner abzuschließen.

Reiserücktrittskostenversicherung der Allianz →

OASE alpin GmbH

Bergschule in Oberstdorf
Bahnhofplatz 5 | 87561 Oberstdorf

Auszeichnungen

Haben Sie Fragen?

+49 8322 8000 980
bergschule@oase-alpin.com

 

Bürozeiten:
Juni-Sept.: Mo-Fr: 8 - 18:00 Uhr
Okt.-Mai: Mo-Do: 8 - 16:00 Uhr,
Fr. 8 - 13:00 Uhr

Wir verwenden Cookies
Wir und unsere Partner verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dabei können personenbezogene Daten wie Browserinformationen erfasst und analysiert werden. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu. Durch Klicken auf „Einstellungen“ können Sie eine individuelle Auswahl treffen und erteilte Einwilligungen für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen  ·  Datenschutzerklärung  ·  Impressum
zurück
Cookie-Einstellungen
Cookies die für den Betrieb der Webseite unbedingt notwendig sind. weitere Details
Website
Verwendungszweck:

Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können. Das Cookie »TraminoCartSession« dient zur Speicherung des Warenkorbs und der Gefällt-mir Angaben auf dieser Website. Das Cookie »TraminoSession« dient zur Speicherung einer Usersitzung, falls eine vorhanden ist. Das Cookie »Consent« dient zur Speicherung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Cookies. Diese Cookies werden von OASE alpin GmbH - Bergschule Oberstdorf auf Basis des eingestezten Redaktionssystems angeboten. Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Cookies die wir benötigen um den Aufenthalt auf unserer Seite noch besser zugestalten. weitere Details
Facebook-Pixel
Verwendungszweck:

Eine Tracking-Technologie, welche von Facebook und Facebook-Diensten verwendet wird.
Verwendete Technologien: Cookies
Datenschutzhinweise: https://www.facebook.com/privacy/policy/

FB-Pixel - Artikel in den Einkaufswagen legen
Verwendungszweck:

Eine Tracking-Technologie, welche von Facebook und Facebook-Diensten verwendet wird.
Verwendete Technologien: Cookies
Datenschutzhinweise: https://www.facebook.com/privacy/policy/

Google Tag Manager
Verwendungszweck:

Einbindung von Google Analytics über den Google Tag Manager. Cookies von Google für die Generierung statischer Daten zur Analyse des Website-Verhaltens.
Anbieter: Google LLC (Vereinigte Staaten von Amerika)
Verwendete Technologien: Cookies
Datenschutzhinweise: https://policies.google.com/privacy?fg=1

Externe Videodienste
Verwendungszweck:

Cookies die benötigt werden um YouTube Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Google LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 179 Tage gespeichert.
Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de

Cookies die benötigt werden um Vimeo Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Vimeo LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy