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Allgemeine Reisebedingungen OASE alpin GmbH

Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und OASE alpin GmbH.

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen OASE alpin GmbH und dem Reisenden. Sie werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

Allgemeine Reisebedingungen OASE alpin GmbH

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Angelegt am 12.09.2013

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind – in diesem Fall ist eine vorherige Rücksprache erforderlich.

Die Anmeldung erfolgt durch die anmeldende Person auch für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer. Die anmeldende Person haftet für die vertraglichen Verpflichtungen der von ihr angemeldeten Teilnehmer nur, sofern hierfür eine ausdrückliche und gesonderte Verpflichtungserklärung abgegeben wurde. Die Verpflichtungserklärung hat schriftlich zu erfolgen und kann ab Zugang nicht mehr einseitig widerrufen werden. Im Falle eines Rücktritts bleibt die Haftungsübernahme für bereits entstandene Kosten, Gebühren sowie Forderungen, die aus dem Rücktritt entstanden sind weiterhin aufrecht.

Durch die Anmeldung wird an die OASE alpin GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages angeboten. Durch die Annahme von OASE alpin GmbH kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande. Die anmeldende Person erhält nach Annahme des Angebotes eine schriftliche Anmeldebestätigung.

2. Insolvenzversicherung / Sicherungsschein

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Reisende einen Sicherungsschein, welcher den Anforderungen des § 651 k Abs. 3 BGB entspricht. Der Sicherungsschein dient der Absicherung der geleisteten Zahlungen sowie der notwendigen Aufwendungen für die Rückreise für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der OASE alpin GmbH, sofern Reiseleistungen aus diesem Grund ausfallen.

Eine Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, sofern die Veranstaltung nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Euro 75,00 nicht übersteigt.

3. Bezahlung

Mit dem rechtsverbindlichen Zustandekommen des Vertrages ist nach Übergabe des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 13 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn ohne weitere Aufforderung auf das Konto der OASE alpin GmbH einzuzahlen.

Bei kurzfristigen Anmeldungen, die innerhalb von 13 Tagen vor Reisebeginn vorgenommen werden, wird der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsschein fällig.

Im Falle einer kurzfristigen Anmeldung ist vor Reiseantritt ein Überweisungsnachweis des zu leistenden Geldbetrages vorzulegen, sofern nicht direkt vor Ort bar bezahlt wird. Selbiges gilt auch für jene Reiseteilnehmer, welche den Restbetrag zwischen dem 13. und dem letzten Tag vor Reisebeginn überwiesen haben.

4. Rücktritt durch den Reisenden / Umbuchungen

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei OASE alpin GmbH. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen (z.B. per E-Mail oder Brief).

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert die OASE alpin GmbH den Anspruch auf den vollständigen Reisepreis. Anstelle des Reisepreises kann OASE alpin GmbH eine angemessene Entschädigung aufgrund des Rücktrittes bzw. des Nichtantritt der Reise verlangen. Diese bemisst sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts unter Berücksichtigung der bis dahin getroffenen Reisevorkehrungen, der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleitung und wird wie folgt pauschaliert, bezogen auf den Gesamtreisepreis:

Bei Reisen, die keinen Flugtransfer einschließen, wird nachfolgende Rücktrittsgebühr verrechnet:

- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
- vom 29.-20. Tag: 50 % des Reisepreises
- danach: 75 % des Reisepreises

Bei Reisen, die einen Flugtransfer einschließen, wird nachfolgende Rücktrittsgebühr verrechnet:

- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- danach: 90 % des Reisepreises.

Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass der OASE alpin GmbH kein bzw. geringerer Schaden entstanden ist. OASE alpin GmbH bleibt es ebenso vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Die oben angeführten Rücktrittsgebühren können daher sowohl höher als auch niedriger angesetzt werden.

Bis zum Zeitpunkt des Reisebeginns kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dies der OASE alpin GmbH rechtzeitig in Schriftform mitgeteilt wird und alle notwendigen Unterlagen/Informationen mitübermittelt werden. Der Dritte hat jedoch die vertraglichen Reiseerfordernisse zu erfüllen. Sollte die dritte Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügen oder steht der Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen, kann OASE alpin GmbH jederzeit widersprechen. Diesbezüglich stehen weder der Ersatzperson noch dem ursprünglichen Reiseteilnehmer Schadensersatzansprüche zu.

Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so haftet dieser zusammen mit dem ursprünglich angemeldeten Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5. Rücktritt durch OASE alpin GmbH

OASE alpin GmbH ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag zu kündigen bzw. den Reiseverlauf zu ändern, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:

OASE alpin GmbH kann bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, sofern die in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden den Reisenden sämtliche bis dahin an OASE alpin GmbH geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber OASE alpin GmbH bestehen nicht.

Eine Durchführung der Reise unterhalb der Mindestteilnehmerzahl ist nur zu einem neu zu berechnenden Reisepreis möglich. Wünschen die Reisenden die Durchführung der Reise zu dem neu kalkulierten Preis, stellt dies einen neues Vertragsangebot dar. Erst durch die ausdrückliche Annahme dieses Angebotes kommt ein rechtsverbindlicher neuer Reisevertrag zustande.

OASE alpin GmbH ist ferner berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurückzutreten oder diese nach Reisebeginn zu kündigen, wenn der Reisende bzw. die Reisenden die in der Reisebeschreibung oder in den Detailinformationen ausdrücklich genannten persönlichen, gesundheitlichen oder anderweitigen Voraussetzungen nicht erfüllen und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung der Reise gefährdet oder eine Gefährdung des Reisenden selbst, andere Reiseteilnehmer oder des Reiseleiters zu erwarten ist. In diesem Fall ist OASE alpin GmbH berechtigt, den Reisenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen oder den Reiseverlauf entsprechend anzupassen. Weiter hält sich der OASE alpin GmbH Vertreter die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche vor, sofern der Reiseteilnehmer bzw. jene Person, die die Reiseteilnehmer angemeldet hat, das Fehlen der notwendigen Voraussetzungen verschwiegen hat.

Das Führerhonorar ist bei Reiseabbruch weiterhin in voller Höhe zu begleichen. Eine durch den Reisenden bzw. den Reiseteilnehmern nicht in Anspruch genommene Leistung wird nicht zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende ein seinem Leistungsvermögen entsprechendes Ersatzprogramm ablehnt.

Der OASE alpin GmbH Vertreter ist zudem berechtigt, den Reiseverlauf zu ändern oder die Reise aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise abzubrechen, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche oder nicht vorhersehbare Umstände dies erfordern, insbesondere bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen und objektiven Sicherheitsrisiken (z.B. Lawinengefahr, Hochwasser, gesperrte Routen). In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht genutzten Leistungen, soweit die Änderung oder der Abbruch sachlich gerechtfertigt ist.

Weiters kann ohne Einhaltung einer Frist der Reisevertrag gekündigt bzw. die Reise abgebrochen werden, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die Fortsetzung der Reise für den OASE alpin GmbH Vertreter, den Reiseleiter oder andere Reiseteilnehmer unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Anweisungen hält. Die Rechtsfolgen richten sich auch in diesem Fall nach den obgenannten Bestimmungen.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, welche nach Vertragsabschluss notwendig waren und von OASE alpin GmbH nicht vertragswidrig herbeigeführt wurden, sind zulässig soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.

Eine Änderung oder Abweichung einzelner Reiseleistungen ist insbesondere aus Sicherheitsgründen zulässig.

OASE alpin GmbH verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung zu informieren. Soweit eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegt, wird OASE alpin GmbH gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder den kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag anbieten. Dies jedoch nur, sofern der Reisende die Leistungsänderungen oder Abweichung nicht verschuldet hat, mit der Leistungsänderungen bzw. Abweichungen einverstanden ist.

Etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt, sofern die geänderten oder ersetzten Reiseleistungen mit Mängeln behaftet sind.

7. Gewährleistung

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die OASE alpin GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

Selbiges gilt, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, von OASE alpin GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung aus einem besonderen, für OASE alpin GmbH erkennbaren Grund des Reisenden gerechtfertigt ist.Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

Im Falle der Kündigung schuldet der Reisende der OASE alpin GmbH den auf die bis zur Kündigung tatsächlich in Anspruch genommenen Reiseleistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

8. Haftungsbeschränkung

Im Falle einer vertraglichen Haftung der OASE alpin GmbH ist im Falle von Sachschäden die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die OASE alpin GmbH für eine dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Unterkunftsbetriebe, Beförderungsunternehmen) verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung gilt jeweils pro Reisenden und Reise.

Für Sachschäden im Rahmen der deliktischen Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von OASE alpin GmbH ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsobergrenze gilt ebenfalls je Reisenden und Reise. Ansprüche, die aus internationalen Übereinkommen, insbesondere dem Montrealer Übereinkommen, ergeben und Reisegepäck betreffen, bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

Die gegenständliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Die OASE alpin GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sport- oder Kulturveranlagungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), sofern diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des jeweiligen Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der von OASE alpin GmbH geschuldeten Reiseleistungen sind.

Unberührt hiervon bleibt die Haftung von OASE alpin GmbH:

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der OASE alpin GmbH ursächlich geworden ist.

Ein Schadensersatzanspruch gegen OASE alpin GmbH ist ferner insoweit beschränkt bzw. ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen, nur bis zu bestimmten Haftungshöchstgrenzen oder ausgeschlossen ist.

9. Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen seiner gesetzlichen Mitwirkungspflichten alles Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung der Störung beizutragen und einem möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere hat der Reisende auftretende Mängel unverzüglich dem OASE alpin GmbH Vertreter oder dem Leistungsträger anzuzeigen, damit rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden kann.

Unterlässt der Reisende schuldhaft die Anzeige eines Mangels, kann dies zu einer Minderung oder zum Ausschluss von Ansprüchen führen, soweit OASE alpin GmbH infolge der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe leisten konnte.

Vertragliche Ansprüche der Reisenden aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist gehemmt, solange OASE alpin GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist, Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Versicherungen

Allen Kursteilnehmern wird der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung empfohlen. DAV-Mitglieder sind gegen Bergungskosten bis zu Euro 25.000,00 versichert.

Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarten werden ebenfalls empfohlen.

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11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, wird dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Reisevertrages nicht beeinträchtigt. Es wird vielmehr vereinbart, dass an der Stelle der allfällig ungültigen, unwirksamen und unerfüllbaren Teile des Vertrages durch gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmungen ersetzt werden, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Vertragsteile am nächsten kommen.

Selbiges gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

12. Für Flugreisen

Für Flugreisen gelten ebenfalls die vorstehenden Bestimmungen mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:

Eine Anmeldung hat spätestens 12 Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen. Bei späteren Buchungen können höhere Flugkosten anfallen.

Die OASE alpin GmbH ist verpflichtet, Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, vor Vertragsabschluss über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss, sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten erteilt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass in der Person des Reisenden und etwaiger Mitreisenden keine besonderen Umstände vorliegen (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit). OASE alpin GmbH weist darauf hin, dass der Reisende selbst dafür verantwortlich ist, sich rechtzeitig über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, insbesondere bei kurzfristigen Änderungen zu informieren.

Für die Beschaffung und Mitführen der erforderlichen Reisedokumente gegebenenfalls notwendige Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Reisende verantwortlich. Nachteile und Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, soweit OASE alpin GmbH die Informationspflichten schuldhaft verletzt hat.

Der Reisende ist verpflichtet, OASE alpin GmbH unverzüglich zu informieren, wenn Teilnahmevoraussetzungen oder Einreisebestimmungen nicht erfüllt werden oder sich entsprechende Umstände nach Vertragsabschluss ändern.

OASE alpin GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang erforderlicher Visa durch die zuständigen Stellen, auch wenn er mit deren Beschaffung beauftragt wurde, es sei denn OASE alpin GmbH hat ihre eigenen Pflichten schuldhaft verletzt.

Mehrkosten für die Rückbeförderung, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar bzw unvermeidbar waren sowie im Falle von außergewöhnliche Umständen, tragen OASE alpin GmbH und der Reisende jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt der Reisende die Mehrkosten.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen die OASE alpin GmbH, welche aus dem Reisevertrag ist Kempten.

Für Klagen gegen den Reisenden bzw. Vertragspartner der OASE alpin GmbH, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Kempten vereinbart.

Die zwingenden Bestimmungen internationaler Übereinkommen bleiben von diesen Regelungen unberührt.

Veranstalter

OASE alpin GmbH
Bergschule in Oberstdorf
Bahnhofsplatz 5 • 87561 Oberstdorf
Telefon (Büro) 0 83 22 – 8000980
Telefax (Büro) 0 83 22 – 80009819

Leitung

Thomas Dempfle • Staatlich gepr. Skilehrer, Staatlich gepr. Berg- und Skiführer
Korbinian Schmittlein • Staatlich gepr. Berg- und Skiführer

Bankverbindung

Raiffeisenbank Kempten Oberallgäu
BLZ 733 699 20 • Konto Nr. 118 818
IBAN DE77 7336 9920 0000 1188 18
BIC GENODEF1SFO

Bei Überweisungen nicht vergessen:
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OASE alpin GmbH

Bergschule in Oberstdorf
Bahnhofplatz 5 | 87561 Oberstdorf

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bergschule@oase-alpin.com

 

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